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   BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82   

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https://dejure.org/1983,3643
BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82 (https://dejure.org/1983,3643)
BVerwG, Entscheidung vom 12.08.1983 - 9 CB 339.82 (https://dejure.org/1983,3643)
BVerwG, Entscheidung vom 12. August 1983 - 9 CB 339.82 (https://dejure.org/1983,3643)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Bejahung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Frage des Inhalts von Entscheidungsgründen eines Urteils als Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel wegen Unterlassens tatsächlicher ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82
    Amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes sind selbständige und zulässige Beweismittel, nicht etwa bloße Parteibehauptungen; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82
    Amtliche Auskünfte des Auswärtigen Amtes sind selbständige und zulässige Beweismittel, nicht etwa bloße Parteibehauptungen; dies folgt aus § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO, ferner aus § 87 Satz 3 VwGO i.V.m. § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sowie § 358 a Nr. 2 ZPO (BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212 [216]).
  • BVerwG, 08.07.1982 - 9 C 355.82

    Voraussetzungen für die Gewährung politischen Asyls in der Bundesrepublik

    Auszug aus BVerwG, 12.08.1983 - 9 CB 339.82
    Bleibt der Kläger - wie im vorliegenden Fall - hinsichtlich seiner eigenen Erlebnisse konkrete Angaben schuldig, so ist das Gericht nicht verpflichtet, insofern eigene Nachforschungen anzustellen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1902 - BVerwG 9 C 355.82 - DÖV 1983, 207 [208]).
  • BVerwG, 24.09.1984 - 9 B 190.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Mit Rücksicht auf den Charakter der Auskünfte als selbständige Beweismittel sind Angabe und Einführung des ihnen zugrundeliegenden Quellenmaterials in das Verfahren grundsätzlich entbehrlich (Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 119.84

    Bezeichnung der Verfahrensrüge ungenügender Sachaufklärung - Verwertbarkeit von

    Mit Rücksicht auf den Charakter der Auskünfte als selbständige Beweismittel sind Angabe und Einführung des ihnen zugrundeliegenden Quellenmaterials in das Verfahren grundsätzlich entbehrlich (Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
  • BVerwG, 29.06.1984 - 9 B 122.84

    Verwertbarkeit von Auskünften des Auswärtigen Amtes als Beweismittel

    Mit Rücksicht auf den Charakter der Auskünfte als selbständige Beweismittel sind Angabe und Einführung des ihnen zugrundeliegenden Quellenmaterials in das Verfahren grundsätzlich entbehrlich (Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 9 B 10127.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Mit Rücksicht auf den Charakter der Auskünfte als selbständige Beweismittel sind Angabe und Einführung der ihnen zugrundeliegenden Erkenntnisquellen in das Verfahren grundsätzlich entbehrlich (Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 835.82

    Verletzung der Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts durch fehlende Einholung

    Im übrigen sind die Auskünfte des Auswärtigen Amtes selbständige und zulässige Beweismittel; sie brauchen daher die Mitteilung ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Quellen grundsätzlich nicht zu enthalten (vgl. Beschluß vom 12. August 1983 - BVerwG 9 CB 339.82 -).
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